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Können Glasfaserkabel Netzwerkkabel ersetzen?

Der Kampf zwischen Glasfaser und Kupferkabeln tobt seit über einem Jahrzehnt. Mit dem ständigen Aufkommen neuer Dienste wie Cloud Computing und 5G wachsen Rechenzentren kontinuierlich, und ihre Architektur und Verkabelung werden immer komplexer. Das geringe Gewicht und die sinkenden Kosten von Glasfaser stellen jedoch eine zunehmende Herausforderung für die Backbone-Netzwerkausrüstung dar. Die Nachfrage steigt stetig, und der Anteil von Glasfaser in großen Rechenzentren erreicht bereits 70 % – deutlich mehr als der von Kupferkabeln.


1. Vergleich der Anwendungen
Obwohl der Bedarf an größerer Bandbreite in Rechenzentren die Triebkraft ist, optische Fasern Sie nehmen einen größeren Anteil bei der Implementierung von Rechenzentren ein, insbesondere im Anwendungs-Backbone, aufgrund der Vorteile höherer Übertragungsgeschwindigkeiten und größerer Bandbreite; tatsächlich werden Kupferkabel aber weiterhin ein integraler Bestandteil von Rechenzentren bleiben und in Anwendungen in speziellen Umgebungen, wie z. B. Sprachübertragung und Stromversorgung, können Kupferkabel nicht durch Glasfasern ersetzt werden.
2. Einzigartige Vorteile von Kupferkabeln
Bei der integrierten horizontalen Verkabelung innerhalb von 100 Metern, Glasfaser Glasfaser ist Kupferkabeln in Bezug auf Wartung, Kosten und Verkabelung unterlegen. Der Faserkern von Glasfasern besteht aus einer speziellen Glasfaser, die empfindlicher ist als das Kupfer in Kupferkabeln. Bei der Verkabelung und der anschließenden Wartung kann die Glasfaser leicht brechen, wenn nicht besonders sorgfältig vorgegangen wird, was die Kosten erhöht. Obwohl der Preis für Glasfasern gesunken ist, ist er im Vergleich zu Kupferkabeln insgesamt immer noch höher. Daher sind Verkabelung und Wartung mit Kupferkabeln im Vergleich zu Glasfasern bequemer und kostengünstiger.
Bei Stromversorgungsanwendungen wie der Sprachsignalübertragung und dem drahtlosen Zugang (PoE-Stromversorgungssysteme) können Glasfasern Kupferkabel nicht ersetzen.


Veröffentlichungsdatum: 10. Januar 2023

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